Leistungsspektrum
Leistungen...
Ich praktiziere Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in den Richtlinienverfahren der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Psychotherapie, sowie der Verhaltenstherapie.
...für gesetzlich Versicherte:
Bitte die elektronische Gesundheitskarte (früher: Krankenversichertenkarte) mitbringen.
...für privat Versicherte:
Setzen Sie sich - am besten vor dem Erstgespräch - mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und klären Sie, welche vertraglichen Bedingungen zu psychotherapeutischen Leistungen in Ihrem Tarif gelten. Ihr zuständiger Sachbearbeiter kann Ihnen genau sagen, auf welchen Leistungsumfang Sie bzw. Ihr Kind Anspruch haben und welche formalen Abläufe eingehalten werden müssen.
...für Beihilfeberechtigte:
Setzen Sie sich - am besten vor dem Erstgespräch - mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung und klären Sie, in welchem Umfang Sie bzw. Ihr Kind Anspruch auf psychotherapeutische Leistungen haben und welche formalen Abläufe eingehalten werden müssen. Wenn Sie zu einem Anteil zusätzlich privat versichert sind, gilt entsprechend auch das, was im vorhergehenden Absatz steht.
...für Selbstzahler:
Wir schließen einen privaten Behandlungsvertrag miteinander ab, jegliche dritte Stellen sind hierbei unerheblich.
...für aktive Soldaten:
Wenn Sie aktiver Soldat sind und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie sich in Absprache mit Ihrem Truppenarzt direkt an mich wenden. Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit der Bundespsychotherapeutenkammer einen Rahmenvertrag abgeschlossen, wonach die Behandlung von Soldaten durch jeden approbierten Psychotherapeuten erfolgen kann.